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Deine Fragen zu FRANCHISE, unsere Antworten (Q&A)

Franchise ist ein interessanter Weg, sich selbständig zu machen. Man wird Teil des bewährten Geschäftsmodells des Franchisegebers und zahlt dafür eine Lizenzgebühr. Viele Risiken einer Neugründung verringern sich damit erheblich.
Am einfachsten durch Kontaktaufnahme mit dem Franchisesystem, für das man sich interessiert. Es folgen zunächst unverbindliche Gespräche, in denen beide Seiten prüfen, ob man gut zueinander passen würde. Wenn dies der Fall ist, schließt man meist einen Vorvertrag und dann einen Franchisevertrag.
Bundesweit gibt es ca. 930 Franchisesysteme in Deutschland. Rund ein Drittel stammt dabei aus dem Gastronomie- und Freizeitbereich. Eine Wachstumsbranche.
Grundsätzlich ja. Das gilt für alle EU-Bürger sowie andere Ausländer, die über eine unbefristete Arbeitserlaubnis verfügen. Volljährigkeit ist für die meisten Verträge allerdings eine Grundvoraussetzung.

Das hängt von dem Franchisesystem ab, für das man sich interessiert. Es gibt Franchisesysteme, welche gar kein Eigenkapital voraussetzen, andere haben ein bestimmtes Eigenkapital als Mindestbedingung.

Bei dem Einstieg in ein Franchisesystem, bei dem wegen der Größe des Investitionsvolumens ein Bankdarlehen erforderlich ist, kann man meistens ohne eintragungsfreie Schufa keine Franchisenehmer werden. Auf www.franchisedirekt.com findet man genauere Informationen für die verschiedenen Systeme?
Die meisten erfolgreichen und größeren Franchisesysteme sind Mitglied im Deutschen Franchiseverband (https://www.franchiseverband.com). Dieser nimmt neue Mitglieder nur nach entsprechender Prüfung auf. Ein Qualitätsmerkmal für ein seriöses System ist daher auf jeden Fall auch die Mitgliedschaft in diesem Verband.

Das Risiko eines Fehlstarts und des Verlustes des eigenen Vermögens reduziert sich erheblich. Ein gutes Franchisesystem hat sich im Markt bereits bewährt und erleichtert dadurch den Start als Unternehmer sehr. Viele Risiken, die man sonst alleine tragen würde, werden durch die Unterstützung der Franchise-Zentrale gar nicht erst entstehen. Im Januar 2022 waren in Deutschland 16,2 % der gastronomischen Betriebe insolvenzgefährdet (Quelle: statista)

Der Vorteil des Einstiegs in ein Franchisesystem besteht vor allem darin, dass man in der Regel mit einem kleineren Risiko schneller ausreichende Umsätze erzielt, so dass der break even schneller erreicht wird. Bei den guten gastronomischen Systemen sind deutlich über 10% Umsatzrendite erreichbar. 100.000 EUR Jahresrendite und mehr sind bei entsprechendem unternehmerischen Geschick daher möglich. Die an das Franchisesystem abzuführenden Gebühren sind hierbei schon eingerechnet.
Fragen Sie sich zunächst, worauf Sie selbst Wert legen? Soll das System z.B. möglichst einfach für Sie sein oder geht es Ihnen darum, ihren Kunden die beste Qualität am Ort anzubieten? Egal, ob Pizza, Pasta und Salate oder Döner. Wichtig ist, welche Marke gefällt Ihnen am Besten? Wenn dies noch nicht zu einem speziellen System führt, treffen Sie eine Auswahl von 2-3 Systemen, nehmen Kontakt auf und informieren Sie sich ausreichend.
Die meisten Franchisesysteme haben auf Ihrer Webseite weitere Informationen. Nach Kontaktaufnahme und schriftlicher Vereinbarung der Verschwiegenheit werden meistens detaillierte Unternehmenskennzahlen und -informationen zur Verfügung gestellt. Diese können dann z.B. gemeinsam mit dem eigenen Steuerberater geprüft werden. Auch auf verschiedenen Portalen, wie z.B. www.franchisedirekt.com findet man weitere Informationen über die verschiedenen Franchisesysteme.

Ja, das geht. Alle seriösen Anbieter von Franchisesystemen in der Gastronomie sind erfahren darin, auch Quereinsteigern bei der Gründung zu helfen. Um die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, werden Sie in der Regel vom Franchisegeber in den nötigen Dingen geschult. Fragen Sie vorher den Franchisegeber, wie die Schulung genau durchgeführt wird.

Ja, unbedingt. Das ist ja das Tolle am Franchise. Man übernimmt zwar das Konzept und die Marken, bleibt aber im Übrigen selbständiger Unternehmer mit allen Freiheiten.
Die meisten Franchiseverträge haben über 30 Seiten. Hier wird für beide Seiten detailliert geregelt, welche Rechten und Pflichten beide Seiten haben. Der Grund für die Länge der Verträge liegt darin, dass der Franchisegeber für alle seine Franchisenehmer sicherstellen muss, dass sich alle auch an die systemweiten Regelungen halten. Für den Kunden ist es von besonderer Wichtigkeit, dass das Erlebnis mit der Marke immer gleich ist.
Der Franchisegeber sollte Sie im Besten Fall in allen Fragen rund um ihre Gründung beraten. Das fängt bei der Flächensuche, der Erstellung eines Businessplans, der Küchenplanung und der Erstausstattung ihres Restaurants pp. an. Die Unterstützung sollte aber auch in der Eröffnungsphase und danach ständig weitergehen. Fragen Sie aktiv bei ihrem Franchisegeber nach, wie die Unterstützung im Einzelnen aussieht. Je besser die Zentrale aufgestellt ist, um so mehr können Sie erwarten. Wenn es sich nicht gerade um einen der Big Player handelt (z.B. mehrere 100 Standorte), braucht man keine Sorge zu haben, „eine“ Nummer zu sein, sondern Sie werden sehr schnell ihre persönlichen Ansprechpartner haben.
Eigentlich nicht. Aber es kann natürlich nicht schaden, wenn ein Rechtsanwalt für den Franchisenehmer den Vertrag überprüft. Die meisten Dinge sind aber schon aus sich heraus auch ohne Anwalt verständlich. Wegen der hiermit verbundenen nicht unerheblichen Kosten muss das letztlich jeder Gründer stets selbst entscheiden. Ohne Steuerberater wird es jedoch kaum gehen. Dieser kann auch bei einigen juristischen Fragen und auch bei der Erstellung des Businessplans unterstützen.
Ja, das ist zwingend. Wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss beim Gewerbeamt der Stadt sein Gewerbe anmelden. Dies ist meist online unproblematisch möglich.
Das hängt von dem ausgewählten Franchisesystem ab. In der Gastronomie dauert es nach unserer Erfahrung in der Regel zwischen 5 und 12 Monaten bis zu einer Gründung, wenn nicht zufällig ein bestehender Franchisebetrieb in der eigenen Stadt übernommen werden kann. Das hängt damit zusammen, dass zunächst Flächen gesucht, Mietverträge verhandelt, die Baugenehmigung beantragt und die Finanzierung sowie notwendige Schulungen durchgeführt werden müssen. Meistens geht es jedoch mit einer starken Zentrale an der Seite wegen der vorhandenen Erfahrung und den bestehenden Kontakten deutlich schneller, als wenn man seinen gastronomischen Betrieb alleine starten würde.

In der Regel bei größeren Systemen nicht. Hier werden häufig ca. 5% oder deutlich mehr vom Nettoumsatz als Franchisegebühr erhoben. Bei jungen noch nicht so erprobten Systemen, die vielleicht nur 10 oder 20 Standorte haben, ist die Ausgangslage für einen Franchisenehmer natürlich manchmal für Verhandlungen besser. Fragen kostet ja nichts. Manchmal unterstützen Franchisegeber aber in besonderer Weise, z.B. durch ein paar Monate Erlass von Franchisegebühren, wenn der Franchisenehmer eine neue Region „erobert“, in welcher der Franchisegeber bisher noch nicht vertreten ist (z.B. in Hessen).

Bei Selbständigkeit heißt das Motto: „Ganz oder gar nicht“. Was man nicht mit Leib und Seele macht, wird nichts. Es gibt einige Beispiele dafür, dass es der Sache nicht zweckdienlich ist, wenn man zur „Sicherheit“ noch als Arbeitnehmer in seinem Job, ggf. in Teilzeit bleibt, und daneben ein Unternehmen aufbaut. Gerade in den ersten Jahren arbeitet man selbst und ständig. Man baut sich ja auch was auf. Die Empfehlung der meisten Berater ist daher, nicht zwei Sachen nebeneinander!

Für den Bau des Franchise-Stores ist bei fast allen Franchisesystemen der Franchisenehmer als selbständiger Unternehmer zuständig. Eine gute Zentrale hilft jedoch bei der Kosten- und bspw. Küchenplanung und hat manchmal auch Generalunternehmer an der Hand, die schlüsselfertig bauen. Letzteres ist jedoch häufig deutlich teurer, so dass viele Franchisenehmer den Bau in eigener Hand halten, um auch Eigenleistungen einbringen zu können.
Ja. Einer der entscheidenden Vorteile des Anschlusses an ein Franchisesystem ist, dass dort viel Erfahrung zur Verfügung steht, auf die man zurückgreifen kann. Dies gilt auch für den Umbau einer Fläche bspw. für einen gastronomischen Betrieb. Sowohl Bauvoranfrage, Nutzungsänderungsantrag oder Bauplanung. Jede Hilfestellung macht hier das Leben leichter.

Lass uns gemeinsam Erfolge feiern und Deinen Traum
von der eigenen Selbstständigkeit Wirklichkeit werden.